Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Direktion für Inneres und Justiz hat die Beschwerden der Stadt Biel und von Bewohnerinnen und Bewohnern des Bieler Geyisriedquartiers gegen die Erweiterung der Kiesgrube Büttenberg teilweise gutgeheissen.
Das bestehende Abbaugebiet der Kiesgrube wird heute unter anderem über das Strassennetz des Wohnquartiers Geyisried erschlossen. Diese Erschliessung ist für das geplante Erweiterungsvorhaben nicht mehr rechtmässig. Sie verstösst gegen den planungsrechtlichen Grundsatz, wonach Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen des Werkverkehrs möglichst verschont werden müssen.
Es liegt nun an den Gemeinden Safnern und Meinisberg, zusammen mit der Betreiberin der Kiesgrube, eine rechtmässige Erschliessungsalternative für die Erweiterung auszuarbeiten. Die Kiesgrube Büttenberg ist ein Abbaustandort von kantonaler Bedeutung. Deshalb ist sicherzustellen, dass der Kiesabbau während den Planungsarbeiten nicht unterbrochen werden muss. Die bisherige Erschliessung durch das Geyisriedquartier ist unter Auflagen bis längstens Ende Juni 2031 zulässig.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.
