Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
21. Mai 2026
Auf einen Vorstoss zum Vollzug von Landesverweisen teilt der Regierungsrat mit, dass die strafrechtliche Landesverweisung im Kanton Nidwalden konsequent vollzogen wird und statistische Quoten nur eingeschränkt aussagekräftig sind. Der Regierungsrat betont, dass der Vollzug entsprechender Urteile im Kanton funktioniert.
Mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wurde 2016 die strafrechtliche Landesverweisung im Strafgesetzbuch verankert. Sie wird von Gerichten bei bestimmten Straftaten angeordnet. Nur in Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, etwa bei einem schweren persönlichen Härtefall und wenn private Interessen jene des Staates überwiegen. In einer Interpellation verlangen Landrat Markus Walker, Ennetmoos, und Mitunterzeichnende Auskunft dazu, wie viele Landesverweise seither im Kanton Nidwalden gegen kriminelle ausländische Personen ausgesprochen wurden, wie oft die Härtefallklausel zum Zug kam und weshalb die Vollzugsquote im Jahr 2024 bei knapp 67 Prozent lag.
Der Regierungsrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass zwischen Landesverweis, Wegweisung und Ausschaffung zu unterscheiden ist: Der Landesverweis ist ein strafrechtlicher Entscheid des Gerichts, die Wegweisung eine ausländerrechtliche Massnahme und als Ausschaffung gilt die Durchsetzung einer Ausreisepflicht. Von 2016 bis 2025 wurden in Nidwalden 23 Strafverfahren zur Anklage gebracht, in denen ein Landesverweis zu prüfen war. Von 21 rechtskräftig verurteilten Personen wurde in 14 Fällen ein Landesverweis ausgesprochen. Dies wegen Gefährdung des Lebens, Freiheitsberaubung und Entführung, Vergewaltigung, Pornografie, qualifiziertem Diebstahl oder Einbruch. In sieben Fällen wurde darauf verzichtet, davon fünfmal gestützt auf die Härtefallklausel. In zwei weiteren Fällen waren freizügigkeitsrechtliche Vorgaben oder eine geänderte Qualifikation der Tat massgebend. «Der Regierungsrat betont, dass Anordnungen von Landesverweisen nicht politisch erfolgen, sondern von den Gerichten gestützt auf das geltende Recht getroffen werden», erklärt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi.
Untergetauchte und ausgereiste Personen beeinflussen StatistikIm Jahr 2024 hatte Nidwalden sechs Landesverweise zu vollziehen. Vier Personen wurden ausgeschafft. Eine Person tauchte vor dem Vollzug unter und wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Eine weitere Person reiste in einen anderen EU-Staat, in welchem sie über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügte. Statistisch betrachtet gelten diese beiden Fälle dennoch als «nicht vollzogen», da kein formeller Vollzug durch die Behörden erfolgte. Daraus ergibt sich die Vollzugsquote von 66.7 Prozent. Nach Kenntnis der kantonalen Behörden halten sich diese Personen nicht mehr in der Schweiz auf. Die Quote bedeutet daher nicht, dass in Nidwalden Vollzüge ausstehend sind. Der Regierungsrat betont, dass die Statistiken mit Vorsicht zu interpretieren sind. Sie bilden das effektive Vollzugsgeschehen nicht eindeutig ab. Zudem können ungeklärte Identitäten, fehlende Reisepapiere, Hindernisse bei der Rückübernahme oder freizügigkeitsrechtliche Vorgaben einen Vollzug erschweren.
Daraus schliesst der Regierungsrat, dass die Bestimmungen zur strafrechtlichen Landesverweisung im Kanton Nidwalden konsequent angewendet werden und kein Handlungsbedarf besteht.
► Zur ausführlichen Antwort des Regierungsrates auf den Vorstoss
