Source: Deutsche Nachrichten
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) führt ab sofort ein öffentliches Verzeichnis der sachkundigen Personen für Brandschutzklappen nach DIN EN 15650. In das Verzeichnis werden Personen aufgenommen, die eine entsprechende Schulung mit bestandener Abschlussprüfung nachweisen, die nicht älter als 5 Jahre ist. Voraussetzung für die Eintragung in das Verzeichnis ist die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung und der Nachweis einer ordentlichen Geschäftstätigkeit.
Zur Aufnahme in das Verzeichnis muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Aufnahme ist kostenfrei und erfolgt auf Basis der Bedingungen zur Aufnahme in das Verzeichnis der sachkundigen Personen. Die Antragsunterlagen können über die Website www.dgwz.de/… abgerufen werden.
Brandschutzklappen dürfen gemäß DIN EN 15650 und DIN 31051 nur von sachkundigen Personen gewartet, geprüft und instandgehalten werden. Die DIN EN 15650 regelt die Leistungsanforderungen an den Feuerwiderstand, die Rauchdichtigkeit sowie die mechanische Dauerhaftigkeit der Bauteile. Sie stellt sicher, dass die Klappen im Ernstfall zuverlässig auslösen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch über die Lüftungsleitungen unterbinden.
