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Zusammenarbeit der GSI mit Dritten ist oft ungenügend

Zusammenarbeit der GSI mit Dritten ist oft ungenügend

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Es ist aus Sicht der GPK ganz generell nicht nachvollziehbar, warum die GSI das Wissen von Institutionen und Behörden an der Front, von Gemeinden und Leistungserbringern, nicht stärker nutzt. Es liegt in der Natur der Sache, dass sie auf Herausforderungen und Schwierigkeiten im Vollzug als erste aufmerksam werden und bei geplanten Anpassungen am besten beurteilen können, inwieweit diese praxistauglich sind. Die GSI schränkt damit weder ihren Handlungsspielraum ein, noch schwächt sie ihre Aufsichtsrolle. Die von der GPK betrachteten Beispiele zeigen, dass der fehlende Einbezug zu unausgegorenen, praxisfernen Lösungen führen kann, die danach korrigiert werden müssen. Ein solches Vorgehen ist ineffizient und führt zu Mehrkosten: Etwa wenn über Monate eine Gesetzesvorlage erarbeitet wird, die nach der Vernehmlassung und der Rückmeldung der Gemeinden in weiten Teilen nochmals massiv überarbeitet werden muss. Oder wenn sich beim Projekt Optimierung Arbeitsintegration (AI-BE) nach rund zweijähriger Erarbeitungsphase und der Vernehmlassung der Anspruchsgruppen zeigt, dass ein erstes Detailkonzept aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzbar ist.

Gestützt auf diese Erkenntnisse hat die GPK vier Empfehlungen (siehe Kasten) verabschiedet, um die Situation mittelfristig zu verbessern. Damit schliesst die GPK ihre Untersuchung ab. Die GPK hat die GSI aber aufgefordert, ihr bis im August 2027 in einem Bericht Rechenschaft abzulegen, ob und wie sie die Empfehlungen der Kommission umgesetzt hat.

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