Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Das Baugesuch traf im Oktober 2022 ein. In der Folge sistierte das Regierungsstatthalteramt das Verfahren, nachdem die Gemeinde Gampelen für das betroffene Gebiet eine Planungszone erlassen hatte. Dies vor allem mit dem Ziel, den Campingplatz und den Bootshafen zu erhalten. Die Direktion für Inneres und Justiz entschied, dass diese Planungszone rechtswidrig sei. Nach Abschluss der planerischen Verfahren mit dem Entscheid der Direktion für Inneres und Justiz nahm das Regierungsstatthalteramt das Baubewilligungsverfahren wieder auf.
Während der öffentlichen Auflage des Baugesuchs ging eine Einsprache ein. Zudem äusserten einzelne Fachstellen Vorbehalte zum Projekt. An der Einigungsverhandlung im Januar 2026 einigten sich die Beteiligten auf das weitere Vorgehen; in der Folge wurde die Einsprache zurückgezogen.
Gestützt auf die vollständigen Unterlagen bewilligte das Regierungsstatthalteramt Seeland den Rückbau des Camping‑Areals und die Renaturierung.
