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tradegateag(.)com und webtrader.tradegateag(.)com: BaFin warnt vor Websites und weist auf Identitätsmissbrauch hin

tradegateag(.)com und webtrader.tradegateag(.)com: BaFin warnt vor Websites und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites tradegateag(.)com und webtrader.tradegateag(.)com. Über die Websites bieten die TradeGateAG ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen und ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Konkret bieten sie den Handel mit Kryptowerten und Finanzinstrumenten an. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der Tradegate AG, Berlin, die die Website tradegate.ag betreibt.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz und § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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