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Schaeffler AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Schaeffler AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 4. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 180.000 Euro gegen die Schaeffler AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) verstoßen. Die Tatsache, dass die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2024 deutlich von der Markterwartung abwichen, hätte das Unternehmen unverzüglich als Insiderinformation transparent machen müssen.

Zum Hintergrund:

Unternehmen wie die Schaeffler AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere und andere Finanzinstrumente emittieren, unterliegen der Ad-hoc-Publizitätspflicht. Sie müssen also Insiderinformationen sofort veröffentlichen. Darunter versteht man nicht öffentlich bekannte präzise Informationen, die direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten oder ein oder mehrere Finanzinstrumente betreffen und die, wenn sie öffentlich bekannt würden, geeignet wären, den Kurs dieser Finanzinstrumente oder den Kurs damit verbundener derivativer Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen. Dazu zählt auch eine deutliche Abweichung der Geschäftszahlen von der Markterwartung. Verankert ist die Ad-hoc-Publizitätspflicht in der MAR.

Dass Insiderinformationen sofort veröffentlicht werden, ist aus mehreren Gründen wichtig: Es soll verhindert werden, dass sich Insider mit ihrem Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten Vorteile verschaffen. Und es soll dafür gesorgt werden, dass Anlegerinnen und Anleger bei ihren Investitionsentscheidungen nicht irregeführt werden.

Wenn ein Unternehmen eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht, verstößt es gegen die MAR, konkret gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Gesamtumsatzes.

MIL OSI