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DFS – Asset Management GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

DFS – Asset Management GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2026 angeordnet, dass die DFS – Asset Management GmbH, München (vormals Mannheim), das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Die DFS – Asset Management GmbH, die auch unter der Bezeichnung „DFS – Die Finanzstrategen“ auftritt, hat auf Grundlage von Verträgen über die Zeichnung von „Inhaber-Teilschuldverschreibungen“ Serie 2021-2026, 2022-2027, 2023-2028, 2024-2029, 2025-2030, 2020-2021, 2021-2022, 2022-2023, 2023-2024, 2024-2025, T2023-2028, T2024-2029 und T2025-2030 Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die DFS – Asset Management GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die DFS – Asset Management GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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