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BaFin warnt vor Plattformreihe: „Investieren & Handeln Sie 300+“

BaFin warnt vor Plattformreihe: „Investieren & Handeln Sie 300+“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:

  • alphaxle(.)com, angeblich betrieben von ALPHA UCITS SICAV bzw. ALPHAXLE broker (UK) Limited; Identitätsdiebstahl zulasten des bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) registrierten Investmentfonds Alpha UCITS SICAV.
  • axerdigital(.)com, angeblich betrieben von AXA Global Distribution Fund bzw. AXERDIGITAL broker (UK) Limited; Identitätsdiebstahl zulasten des bei der FCA registrierten Investmentfonds AXA Global Distribution Fund.
  • vontrade(.)io, angeblich betrieben von VT Sorbus Vector Fund 1 bzw. VONTRADE broker (UK) Limited; Identitätsdiebstahl zulasten des bei der FCA registrierten Investmentfonds VT Sorbus Vector Fund 1.
  • vectradx(.)com, angeblich betrieben von VT Sorbus Vector Fund 1 bzw. VECTRADX broker (UK) Limited; Identitätsdiebstahl zulasten des bei der FCA registrierten Investmentfonds VT Sorbus Vector Fund 1.
  • mfxtech(.)com, angeblich betrieben von MFS MERIDIAN FUNDS – U.K. EQUITY FUND bzw. MFXTECH broker (UK) Limited; Identitätsdiebstahl zulasten des Investmentfonds MFS MERIDIAN FUNDS – U.K. EQUITY FUND.
  • qpbroker(.)com, angeblich betrieben von Quilter Investors UK Equity Growth Fund bzw. QPBROKER (UK) Limited; Identitätsdiebstahl zulasten des bei der FCA registrierten Investmentfonds Quilter Investors UK Equity Growth Fund.
  • qbitrex(.)com

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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