Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich die „Fides Ventures“ in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Das vorgeblich amerikanische Unternehmen tritt auch als „Fides Ventures Business School“ auf. Der unbekannte Anbieter wirbt mit der Vermarktung eines sogenannten „FIVS-Tokens“. Der Token soll über die kooperierende Kryptobörse „Nexquant“ erhältlich sein, welche auch als „Nexquant Exchange Ltd.“ auftritt. Hier werden ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Beide Anbieter werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen geben sich als amerikanisches Unternehmen, „Fides Ventures“ bzw. „Fides Ventures Business School“ aus und verweisen auf ihre Website fidesventuress(.)com.
In WhatsApp-Gruppen und Chats werden durch „Fides Ventures“ Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, welche sich über die Plattform von „Nexquant“ handeln lassen. Anlegerinnen und Anleger werden zur Anmeldung bei der Plattform von Nexquant verleitet, welche über die Domains nexquantexs(.)com bzw. nexquantex(.)com erreichbar ist. Zusätzlich werden Anlegerinnen und Anleger aufgefordert, sich die Apps „Nexquant“ und/oder „Nexquant Pro“ in den gängigen App-Stores herunterzuladen, um hierüber mit den diversen Kryptowerten handeln zu können.
Aus vergleichbaren Fällen ist folgender exemplarischer Ablauf der Geschäftsanbahnung bekannt geworden:
- Auf sozialen Medien werden Werbeanzeigen geschaltet, in denen beispielsweise kostenlose Aktienempfehlungen oder die Vermittlung von Wissen zum Aktienhandel angeboten wird. Es wird mit bekannten Wirtschaftsexperten, aber auch lizensierten Instituten geworben. Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, über den Messengerdienst WhatsApp in Kontakt zu den Erstellern der Werbeanzeigen zu treten und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.
- In den WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte sein Wissen zu Finanzthemen. Er wird durch seine Assistenz unterstützt, welche den Chat moderiert und den Mitgliedern persönlich zur Verfügung steht. In Seminaren oder Unterrichtsstunden werden zunächst Hinweise zu vermeintlich lukrativen Anlagemodellen geteilt und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.
- Die Initiatoren der Gruppen versuchen, über mehrere Wochen Vertrauen aufzubauen. Im weiteren Verlauf wird meist ein innovatives Finanzinvestitionssystem vorgestellt, mit dessen Hilfe sich erhebliche Gewinne erwirtschaften lassen. Teilweise wird ein eigener Krypto-Token beworben, welcher vorbörslich erwerbbar sei.
- Die Gruppenmitglieder werden im Rahmen von Marketing-Aktionen aufgefordert an täglichen Check-In-Aktionen und Gewinnspielen teilzunehmen, um z. B. Krypto- oder Sachwerte erhalten zu können.
- Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, sich entweder bei einer externen Online-Handelsbörse, einem eigenen Handelsprogramm oder einer App anzumelden, um dort mit diversen Finanzprodukten handeln zu können, welche durch den Initiator der WhatsApp-Gruppe empfohlen wurden. Vorgeblich steht meist nur ein begrenzter Zugang zu diesen Handelsplattformen zur Verfügung.
- In manchen Fällen wird mit der testweisen Nutzung der Online-Handelsplattform oder App geworben. Hierzu stellen die Initiatoren der Gruppen teilweise finanzielle Mittel zur Verfügung. Testauszahlungen von kleineren Beträgen sind zur Vertrauensbildung zunächst möglich.
- Einzahlungen sind meist über ein ausländisches Konto oder über eine Zahlung in Form von Kryptowerten möglich.
- Im weiteren Verlauf wird der Druck auf Anlegerinnen und Anleger erhöht weitere Einzahlungen zu leisten. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder sind gar nicht mehr möglich.
- Häufig wechselt die Erreichbarkeit der Websites unter welcher die Handelsplattform aufrufbar ist.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin warnt vor Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
