Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Der nun vorliegende Gesetzesentwurf hebt die PCG-Richtlinien auf Gesetzesstufe. Diese Richtlinien haben sich in der Praxis bewährt und stossen bei den betroffenen verwaltungsexternen Institutionen sowie in der Verwaltung auf breite Zustimmung. Ausserdem entsprechen sie den heutigen Anforderungen an eine «Good Public Corporate Governance» und werden von externen Expertinnen und Experten als bewährte und vorbildliche Praxis eingestuft.
Der Gesetzesentwurf regelt, unter welchen Voraussetzungen der Kanton Bern «andere Träger öffentlicher Aufgaben» errichtet oder sich an solchen beteiligt. Er regelt ferner, unter welchen Voraussetzungen sich der Kanton Bern zur Wahrung des öffentlichen Interesses an Institutionen beteiligt. Zudem legt der Erlass die Instrumente fest (z.B. Eignerstrategien, Aufsichtskonzepte, Controllingespräche, Reportings), mit welchen der Regierungsrat die Steuerung und die Aufsicht der einzelnen ausgelagerten Institutionen ausübt. Weiter wird im Gesetz festgehalten, was die Oberaufsicht des Grossen Rates umfasst.
