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Vergleich der Sozialhilfekosten soll keine Kostenfolgen für die Gemeinden auslösen

Vergleich der Sozialhilfekosten soll keine Kostenfolgen für die Gemeinden auslösen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die ursprüngliche Vorlage des Regierungsrates hatte in Erfüllung einer Motion vorgesehen, dass die Gemeinden – trotz des grundsätzlich solidarischen Kostenteilers – einen Teil ihrer Sozialhilfekosten künftig selbst tragen. Dieser Selbstbehalt sollte die Gemeinden dazu bewegen, die Kosten für die Sozialhilfe möglichst gering zu halten. Das Modell erntete im Grossen Rat und in der Kommission jedoch bereits in der ersten Lesung Kritik: Die Kennzahlen, mit denen die individuellen Kostenfolgen für die Gemeinden berechnet werden, waren als ungenügend beurteilt worden. So hat eine Gemeinde beispielsweise keinen Einfluss darauf, wie hoch ihr Ausländeranteil ist oder wie viele Arbeitslose in ihr wohnen. Folglich sei der Selbstbehalt ungeeignet, die beabsichtigte Kostensenkung in der Sozialhilfe zu bewirken.

Die GSoK schlägt nun vor, den Selbstbehalt zu streichen. Stattdessen soll ein von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion entwickeltes Transparenzmodell eingeführt werden. Dieses vergleicht zwar weiterhin die Sozialhilfekosten der Gemeinden, löst aber keine Kostenfolgen aus. Aufgrund der aktuell verfügbaren Daten sollen für diesen öffentlich zugänglichen Vergleich vorerst dieselben Kennzahlen herangezogen werden wie für das ursprüngliche Selbstbehaltmodell. Im Laufe der Zeit soll das Transparenzmodell aber unter Einbezug der Gemeinden weiterentwickelt werden. So sollen insbesondere Faktoren, welche die Sozialdienste mit ihrer Arbeitsqualität beeinflussen können, künftig im Vergleich mitberücksichtigt werden. 

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