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BaFin warnt vor Plattformreihe – „Über 2.000 tägliche Marktchancen“

BaFin warnt vor Plattformreihe – „Über 2.000 tägliche Marktchancen“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die unbekannten Betreiber der Websites präsentieren sich als Vermittler zu externen Lernplattformen, welche sich mit Themen der Finanzbildung beschäftigen sollen. Interessierte werden aufgefordert, ihre Daten in einem Kontaktformular auf den entsprechenden Websites zu hinterlegen. Nach Erkenntnissen der BaFin werden die Kundendaten anschließend an Betreiber von unerlaubten Online-Handelsplattformen weitergegeben, die nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Die hier genannten Websites stehen demnach in Verdacht, vornehmlich der Geschäftsanbahnung für unerlaubt erbrachte Finanzdienstleistungen zu dienen.

Die Websites verfügen über kein Impressum. Ihre Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:

abronexta(.)de
affinexisagent(.)de
altruvelonix-pro(.)de
braklevixapp(.)de
brinvaxis-pro(.)com
briventhorixapp(.)de
bryxlord-ai(.)de
btc365drevola(.)de
crystallumlotemax(.)de
druveniq-pro(.)de
exionedgeapp(.)de
extra-reich(.)de
fexorium-pro(.)de
finaliex(.)de
finanzfokusai(.)de
finaqcoke-pro(.)de
fintruxeloffizielle(.)de
fin-upix(.)de
fixi-kros(.)de
flickedgeapp(.)de
focusgainvex(.)de
germanycoin(.)de
immediategrowthplattform(.)de
kapirontrax-de(.)com
kapitfon(.)de
lexi-kros(.)de
nethertoxagent(.)de
nexio-rein(.)de
nexio-trust(.)de
nexio-wert(.)net
nwealth(.)de
optivelloroffizielle(.)de
opturex-union(.)de
ortevalex-ai(.)de
proxel-bit(.)de
qarlivorn-x(.)de
reichzaxor(.)de
rexal-fin(.)de
richmondzux(.)de
robosparkinvestor(.)de
ronexis-pro(.)de
senvix(.)de
sicherwert24(.)de
sofortkipro(.)de
tuvenohe-ai(.)de
vertulogicoffiziell(.)de
vextrazoloffizielle(.)de
wertelogix(.)de
zemtrovexi(.)de

Es ist möglich, dass ein Zusammenhang zu weiteren Reihen von Websites besteht, die gleiche Namensbestandteile in ihren Domains verwenden.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

MIL OSI