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DORA: BaFin-Workshop zur Einreichung der Informationsregister 2026

DORA: BaFin-Workshop zur Einreichung der Informationsregister 2026

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Seit dem 17. Januar 2025 müssen Finanzunternehmen Informationsregister führen. Das schreibt der Digital Operational Resilience Act (DORA) vor. Diese Register sollen alle vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zwischen Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern enthalten. Die Unternehmen mussten die Register 2025 erstmals einreichen und werden nun zur aktualisierten Einreichung zwischen dem 9. und 30. März aufgefordert. Weitere Informationen zur Informationsregistereinreichung finden Sie hier.

Im Workshop klärt die BaFin folgende Fragen:

  • Welche Informationen gehören ins Informationsregister?
  • Welche Änderungen gibt es im Vergleich zur Einreichung im Jahr 2025?
  • Welche häufigen Fehler traten 2025 auf und wie lassen sie sich vermeiden?

Der Workshop richtet sich an Expertinnen und Experten von Finanzunternehmen, die für das Informationsregister und dessen Aufbereitung verantwortlich sind. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden der Finanzwirtschaft sind eingeladen.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen und der Einwahllink für die Workshops am 24. Februar und 26. Februar 2026 stehen auf der Website der BaFin.

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