Source: Switzerland – Federal Council in German
Bern, 28.01.2026 — In einem Tiefzinsumfeld soll die Auffangeinrichtung BVG Freizügigkeitsgelder weiterhin zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. März 2026.
