Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin hat durch Verfügung vom 22.01.2026 dem HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:
- Nr. 10 c) (Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb – sonstige),
- Nr. 12 (See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht),
- Nr. 15 (Kaution) und
- Nr. 18 b) (Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden – unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen)
Die Erlaubnis bezieht sich auf den Betrieb der Erstversicherung.
Versicherungsunternehmen:
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (5377)
HDI-Platz 1
30659 Hannover
