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Systemrisikopuffer Österreich: BaFin plant reziproke Anerkennung

Systemrisikopuffer Österreich: BaFin plant reziproke Anerkennung

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin beabsichtigt, einen von der österreichischen Finanzmarktaufsicht angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer (SyRB) für in Deutschland zugelassene Institute reziprok anzuwenden. Betroffen sind bestimmte Gewerbeimmobilienkredite in Österreich. Die Maßnahme sieht einen Kapitalpuffer in Höhe von 1,0 Prozent vor, sofern die entsprechenden Risikopositionen in Österreich einen Schwellenwert von 100 Millionen Euro überschreiten.

Die Regelung gilt für Institute auf konsolidierter, teilkonsolidierter sowie auf Einzelbasis, sofern das Volumen ihrer in Österreich ansässigen Teilrisikopositionen den definierten Schwellenwert erreicht. 

Anhörung bis zum 4. Februar 2026

Vor der Umsetzung der Maßnahme führt die BaFin eine Anhörung durch. Dies sieht § 28 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vor. Den Entwurf der Maßnahme hat die BaFin am 21. Januar 2026 auf Ihrer Homepage veröffentlicht. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 4. Februar 2026 unter der EMail-Adresse SyRB@bafin.de entgegen.

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