Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG ein Bußgeld in Höhe von 325.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind Mängel in der Geldwäscheprävention, die während der Amtszeit der damaligen Geschäftsleitung des Instituts im Geschäftsjahr 2023 verursacht wurden. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen wurden im Verlauf des Jahres 2023 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben.
Kreditinstitute sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes. Sie müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu verhindern. So müssen Kreditinstitute unverzüglich eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) erstatten, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass eine Transaktion mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte.
Um die Verdachtsmeldung nicht zu verzögern, dürfen Kreditinstitute keine Ermittlungshandlungen über Verdachtsfälle durchführen. Nur so kann die FIU, falls erforderlich, zügig weitere Schritte einleiten, wie etwa die Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden. Außerdem muss das Institut für ausreichende personelle Kapazitäten in der Geldwäscheprävention sorgen und den Geldwäschebeauftragten mit den erforderlichen Zugriffsrechten auf Informationen ausstatten.
Gegen diese Pflichten hatte die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG verstoßen.
Der Bescheid ist seit dem 24. Dezember 2025 rechtskräftig.
