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parex-am(.)com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsdiebstahl hin

parex-am(.)com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsdiebstahl hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung Parex Asset Management IPAS auf und verweist auf eine Registrierung bei der BaFin. Der BaFin liegen keinerlei Informationen darüber vor, dass die bei ihr registrierte Gesellschaft Parex Asset Management IPAS tatsächlich in irgendeiner Verbindung steht zu der Website parex-am.com bzw. den dort unterbreiteten Angeboten. Vielmehr geht die BaFin von einem Identitätsdiebstahl aus. 

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

MIL OSI