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CEVNASD: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen

CEVNASD: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, die unter der Firma CEVNASD betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher von einem „Felix König“ sowie einer „Verena Schneider“ dazu verleitet, über die gleichnamige App CEVNASD in Finanzinstrumente und Kryptowerte zu investieren. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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