Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA ein Bußgeld in Höhe von 750.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld ist ein Verstoß gegen die europäische Eigenmittelverordnung (CRR). Das Unternehmen hatte am 31. März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 eine Ausschüttung auf Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals vorgenommen, obwohl der ausschüttungsfähige Posten im Geschäftsjahr 2022 negativ war.
Der Bescheid ist seit dem 12. November 2025 rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Eine Bank darf Ausschüttungen auf zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT1) nur dann leisten, wenn ihre Bilanz ausschüttungsfähige Posten ausweist. In Geschäftsjahren ohne Gewinnüberschuss oder mit negativem Geschäftsergebnis müssen AT1-Auschüttungen demnach entfallen.
Dies ist in der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) geregelt.
Diese Regelung dient dem Schutz der Kapitalbasis der Bank. Das AT1-Kapital soll Verluste absorbieren, und die Kapitalbasis darf nicht durch Ausschüttungen geschwächt werden.
Die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA hatte dennoch Zinserträge auf das AT1-Kapital ausgeschüttet und daher gegen diese Regelung verstoßen.
