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T+1-Erhebung bis zum 2. Januar verlängert

T+1-Erhebung bis zum 2. Januar verlängert

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Das EU T+1 Industry Committee fragt Marktteilnehmer aktuell nach ihrem Vorbereitungsstand, um EU-Wertpapiertransaktionen ab Oktober 2027 schneller abzuwickeln. Die Abgabefrist hat es nun bis zum 2. Januar 2026 verlängert. Die BaFin begrüßt die Erhebung ausdrücklich und bittet alle Unternehmen mitzumachen, die sich noch nicht beteiligt haben.

Die Teilnahme an der Erhebung ist über diesen Link möglich.

Um die Marktteilnehmer umfassend zu informieren, hat das EU T+1 Industry Committee eine neue Website zu T+1 veröffentlicht.

Hintergrund

Ab dem 11. Oktober 2027 müssen Markteilnehmer Transaktionen am auf den Handelstag folgenden Geschäftstag (T+1) abwickeln. Dafür müssen die Unternehmen ihre Systeme und Prozesse erheblich anpassen. 

Im Oktober 2025 veröffentlichte die Europäischen Union in ihrem Amtsblatt eine entsprechende Gesetzesänderung. Bereits im Juni 2025 hatte das EU T+1 Industry Committee eine Roadmap für die angepasste Abwicklung von Wertpapiertransaktionen beschlossen. Sie enthält unter anderem Empfehlungen zu Handelszeiten, zur Automatisierung und zur Standardisierung von Prozessen.

Die Umstellung erfordert von den Marktteilnehmern operationelle und technologische Anpassungen. Mit der Bereitschaftserhebung will das EU T+1 Industry Commitee einen EU-weiten Überblick zum aktuellen Stand der T+1-Readiness der Marktteilnehmer erhalten. So sollen mögliche Problemfelder oder Hindernisse identifiziert und adressiert werden.

Das EU T+1 Industry Committee plant weitere Abfragen auf dem Weg zu T+1. Ziel ist es, den Teilnehmern eine erfolgreiche Umstellung auf den verkürzten Abwicklungszyklus zu ermöglichen. Die BaFin begrüßt die Umfragen.

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