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Anlagebetrug über Messenger-Gruppen: BaFin warnt vor diversen Apps

Anlagebetrug über Messenger-Gruppen: BaFin warnt vor diversen Apps

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt bereits vor Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram. Die Initiatoren solcher Gruppen stellen Anlegerinnen und Anlegern vermeintlich lukrative Anlagemöglichkeiten mit hohen Renditeversprechen vor. Sie leiten Interessierte unter anderem an, sich ein Handelskonto in einer Smartphone-App anzulegen, die über die gängigen App-Stores heruntergeladen werden kann.

Die BaFin warnt nun vor einer Reihe von Apps, die über den Google Play Store verfügbar sind. Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass über diese Apps Bankgeschäfte und / oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden. Die jeweiligen Betreiber der Apps werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Nach Informationen, die der BaFin vorliegen, stehen insbesondere diese Apps in Verbindung zu betrügerischen Messenger-Gruppen:

  • KSHCMAX
  • SFJ Ful
  • NOKOJP
  • Finstpay
  • TWO PLUS
  • BRC Pro
  • GCgroup
  • K Chaeum
  • NovaBit IN Pro
  • Sfpro
  • MFO
  • ANGVANPRO
  • WMC-PB
  • C-Alpha
  • SF PRO
  • FSPL-DMA
  • SFJ Delux
  • RHLX
  • Caesar Inc
  • DG PRO
  • MO Wealth Pro
  • Nokobit
  • FETNAT
  • FS avenue
  • GCMN-JAP
  • Aether Pro
  • ACEFD
  • BCAAT
  • Keex Pro
  • GoTrade5
  • CIO-Plus
  • GCMIJP
  • MKEAS
  • QOC Pro
  • CC Trade Pro
  • JPMX
  • ICICI-Sec
  • NovaBit IN
  • Seoiuntght
  • VietMax
  • PFCOTF
  • Monarch FIN
  • VGI Pro
  • NivPro
  • VDH Pro
  • TRADEJMC
  • Sandxs pro
  • RARCMTA
  • Blk Plus
  • Saba-VIP
  • HNWAMAX
  • JPMX
  • LGAPRO
  • TrustEra
  • Vi+Bull
  • Jpmgmx
  • ACL Pro
  • BEMAX
  • Prevantum
  • B M Trade

Eine Gesamtübersicht der in Rede stehenden Apps finden Sie hier.

Bedenken Sie, dass solche Warnungen aufgrund der großen Anzahl betrügerischer Angebote sowie ständig wechselnder Praktiken nie vollständig sein können!

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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