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Mangelhafte Geldwäscheprävention: BaFin setzt Bußgeld gegen die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale fest

Mangelhafte Geldwäscheprävention: BaFin setzt Bußgeld gegen die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind Mängel in der Geldwäscheprävention. Das Institut hat Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieben, die nur eingeschränkt angemessen waren.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund:

Das Kreditwesengesetz (KWG) verpflichtet Kreditinstitute Datenverarbeitungssysteme zu betreiben, um Geschäftsbeziehungen und einzelne Transaktionen im Zahlungsverkehr zu erkennen, die Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen aufweisen. Die zur kontinuierlichen dynamischen Überwachung genutzten EDVMonitoring-Systeme müssen hierbei in Abhängigkeit vom Umfang der Geschäftstätigkeit und der institutsspezifischen Risikolage angemessen ausgestaltet sein.

Auch sollte dokumentiert und nachvollziehbar sein, nach welchen Kriterien das EDVMonitoring-System auffällige Transaktionen identifiziert. Außerdem hat ein Kreditinstitut regelmäßig für eine Qualitätskontrolle der Datenverarbeitungssysteme durch einen unabhängigen Prüfer zu sorgen.

Die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale hatte von Oktober 2022 bis September 2023 gegen diese Vorschrift verstoßen.

MIL OSI