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Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Tradecom24

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Tradecom24

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Tradecom24. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website tradecom24(.)com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von der TradeCom Anlageberatung und Anlagevermittlung GmbH, Marktschellenberg, welche in keiner Verbindung zu der Website tradecom24(.)com steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Die unbekannten Betreiber kontaktieren Verbraucherinnen und Verbraucher und behaupten, ihr Angebot stamme von der TradeCom Anlageberatung und Anlagevermittlung GmbH. Es wird zudem mit einer Beaufsichtigung durch die BaFin geworben. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis/Zulassung an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

MIL OSI