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1e-Vorsorge auf Freizügigkeitseinrichtungen übertragen: Bundesrat verabschiedet Botschaft

1e-Vorsorge auf Freizügigkeitseinrichtungen übertragen: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. Dezember 2025

Bern, 05.12.2025 — Arbeitnehmende, die in der 2. Säule in einem sogenannten 1e-Vorsorgeplan mit wählbarem Anlagerisiko versichert sind, sollen ihr Vorsorgeguthaben bei einem Stellenwechsel vorübergehend auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen können. Dies gilt, wenn das Guthaben andernfalls in eine Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden müsste, die keine Wahl der Anlagestrategie zulässt. Zudem soll generell sichergestellt werden, dass Vorsorgeguthaben nicht auf Freizügigkeitseinrichtungen verbleiben, obwohl die Versicherten diese Guthaben wieder in eine Pensionskasse einbringen müssten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

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