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Digitale Therapie-Angebote können neu von Krankenversicherung übernommen werden

Digitale Therapie-Angebote können neu von Krankenversicherung übernommen werden

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 4. Dezember 2025

Bern, 04.12.2025 — Ab 2026 treten diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung in Kraft. So werden zum Beispiel künftig digitale Gesundheitsanwendungen zur Behandlung von Depressionen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt. Ausserdem wird die Leistungspflicht der Krankenversicherung bei der Transkatheter-Aortenklappen-Implantation ergänzt.

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