Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Gestützt auf die Einwände der Beschwerdeführenden ergänzte der Regierungsrat den Entscheid der DIJ einzig um eine Verkehrsauflage. Damit wird die Betreiberin der Anlage verpflichtet, den von ihr prognostizierten jährlichen Lastwagenverkehr einzuhalten. Auf diesem Wert basiert die vorgenommene Umweltverträglichkeitsbeurteilung, weshalb sich die Betreiberin daran zu halten hat. Sie muss die jährlichen Fahrten den zuständigen Baupolizeibehörden jeweils bis Ende Januar des Folgejahres melden.
Der Entscheid des Regierungsrats kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.
