Source: Switzerland – Federal Council in German
Bern, 26.11.2025 — Seit der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über den Klimaschutz vom April 2024 hat die Bundesverwaltung die Frage des Verbandsbeschwerderechts in Klimafragen erst in einem Fall beurteilt. Sie ist dabei bei ihrer bisherigen Praxis geblieben. Der Fall ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht hängig. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat sich der Bundesrat über die Auswirkungen des EGMR-Urteils auf die Praxis der Bundesverwaltung und der eidgenössischen Gerichte informieren lassen.
