Source: Switzerland – Federal Council in German
Die Einführung von Kostenzielen war vom Parlament am 29. September 2023 als indirekter Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative angenommen worden. Diese wurde vom Volk am 9. Juni 2024 abgelehnt. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat beschlossen, den indirekten Gegenvorschlag und die Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Um das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einzudämmen, legt der Bundesrat bis Ende 2026 Kosten- und Qualitätsziele für die Jahre 2028–2031 fest. Vorgängig wird er die Versicherer, die Vertreter der Versicherten, die Kantone und die Leistungserbringer anhören.
Bei der Festlegung der Kostenziele orientiert sich der Bundesrat an den Kosten, die zur Deckung des medizinischen Bedarfs notwendig sind, um eine angemessene, qualitativ hochwertige und gleichzeitig möglichst kostengünstige Versorgung zu gewährleisten. Neben einem Globalziel werden auch Ziele nach Kostengruppen festgelegt (stationäre Behandlungen, ambulante Behandlungen im Spital oder ausserhalb des Spitals, Medikamente und Pflege in einem Pflegeheim oder zu Hause).
Die Ziele sollen auch die Transparenz der Kostenentwicklung erhöhen, die unter Berücksichtigung von Faktoren wie der demografischen Entwicklung, dem medizinisch-technischen Fortschritt, der Entwicklung der Wirtschaft, des Lohn- und Preisniveaus sowie der Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung gerechtfertigt erscheint.
Neunköpfige Expertenkommission
Der Gegenvorschlag sieht auch die Schaffung einer Eidgenössischen Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (EKKQ) vor. Nach einer Ausschreibung im März 2025 setzte der Bundesrat diese ausserparlamentarische Kommission ein und ernannte ihre neun Mitglieder. Den Vorsitz übernimmt Simon Wieser, Professor und Leiter des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie.
Die EKKQ wird die Entwicklung in den einzelnen Leistungsbereichen auf der Grundlage bereits vorhandener Daten beobachten und kann vertieft nach den Gründen für Kostensteigerungen in den einzelnen Kostengruppen forschen. Sie wird zuhanden des Bundes, der Kantone und der Tarifpartner Empfehlungen zu den Massnahmen abgeben.
Die Mitglieder der Fachkommission werden in der Regel für vier Jahre gewählt. Aufgrund der bereits laufenden Legislaturperiode werden die Mitglieder der EKKQ zum ersten Mal für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 ernannt.
