Source: Switzerland – Federal Council in German
Bern, 26.11.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 entschieden, den vollen Lastenausgleich unter den Familienausgleichskassen in den Kantonen per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Damit wird die vom Parlament verabschiedete Änderung des Familienzulagengesetzes umgesetzt. Derzeit steht es den Kantonen frei, ob sie einen vollen, teilweisen oder keinen Lastenausgleich durchführen.
