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Stadt Bern – Abstimmung vom 30. November 2025 zum Gaswerkareal kann stattfinden

Stadt Bern – Abstimmung vom 30. November 2025 zum Gaswerkareal kann stattfinden

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Beschwerdeführerin rügt insbesondere, dass die beiden vom Stadtrat am 21. August 2025 zur Unterbreitung an die Stimmberechtigten beschlossenen Anträge zu einer einzigen Vorlage verbunden worden sind. Gemäss der Vorlage befinden die Stimmberechtigten über die Abgabe eines Teils des Areals im Baurecht und ermächtigen den Gemeinderat, zu gegebener Zeit die Baurechtsverträge abzuschliessen. Zudem befinden sie mit derselben Vorlage über eine Kreditaufstockung von über CHF 25 Mio. zulasten der Investitionsrechnung des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik. Nach Auffassung der Beschwerdeführerin könne sich die Stimmbürgerschaft durch diese Verbindung nicht für den einen Antrag und gegen den anderen entscheiden, was unzulässig sei.

Aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse ist eine Beurteilung der Beschwerde vor dem Abstim­mungstermin vom 30. November 2025 nicht mehr möglich. Eine Verschiebung des Abstimmungstermins würde die politischen Rechte der Stimmberechtigten beeinträchtigen und hätte für die Stadt Bern erhebliche organisatorische und finanzielle Konsequenzen. Zudem hat im heutigen Zeitpunkt erfahrungsgemäss bereits ein erheblicher Teil der Stimmberechtigten brieflich abgestimmt.

Aus diesen Gründen gewichtete die Regierungsstatthalterin das Interesse an einer planmässigen Durchführung der Abstimmung höher als die in der Beschwerde geltend gemachte Einschränkung der Willensbildung der Stimmberechtigten und entzog der Beschwerde mit Zwischenverfügung vom 21. November 2025 die aufschiebende Wirkung. Die Abstimmung kann am 30. November 2025 wie geplant stattfinden. Der Entscheid in der Sache erfolgt nach der Abstimmung.

MIL OSI