Source: Switzerland – Federal Council in German
Bern, 19.11.2025 — Am 19. November 2025 hat der Bundesrat die Teilrevision der CO2-Verordnung per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Die Anpassungen sind notwendig, um das Emissionshandelssystem der Schweiz im Einklang mit jenem der EU weiterzuentwickeln. Die Teilrevision betrifft auch punktuelle Anpassungen, unter anderem bei den CO2-Zielwerten für Neufahrzeuge und bei der Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure. Zudem sollen Betreiber von Hochtemperaturprozessen neu einen reduzierten Mindestwert für die Absenkung ihrer Treibhausgasemissionen beantragen können.
