Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin hat ein neues Abwicklungsrundschreiben veröffentlicht. Es soll die Abwicklungsfähigkeit von Instituten verbessern, für die die Anwendung eines Bail-in-Abwicklungsinstruments geplant wird.
Das Rundschreiben MaBail-in richtet sich an alle Institute und gruppenangehörigen Unternehmen, für die die BaFin als Abwicklungsbehörde zuständig ist. Es gilt nicht für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Insolvenz vorsieht.
Bei dem Rundschreiben handelt es sich um die Erweiterung einer Vorgängerversion. Schwerpunkt der neuen Version ist die Angleichung der MaBail-in an das erstmals im November 2024 veröffentlichte „Minimum Bail-in Data Template“ (MBDT) des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Board – SRB, inklusive des „Country Annex“ für Deutschland).
