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Geänderte Verordnung über das Strafregister-Informationssystem tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

Geänderte Verordnung über das Strafregister-Informationssystem tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. November 2025

Bern, 12.11.2025 — Personen, die als Jugendliche einen Mord begangen haben, können neu im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen direkt im Anschluss an eine jugendstrafrechtliche Sanktion verwahrt werden. Dieser Entscheid und weitere Informationen werden im Strafregister-Informationssystem VOSTRA eingetragen. Die dazu notwendigen Änderungen der Strafregisterverordnung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

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