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Personen aus dem Asylbereich dürfen nur noch ausnahmsweise ins Ausland reisen

Personen aus dem Asylbereich dürfen nur noch ausnahmsweise ins Ausland reisen

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 22. Oktober 2025

Bern, 22.10.2025 — Künftig dürfen asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen grundsätzlich nicht mehr in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat oder in andere Staaten reisen. Nach dem Willen des Parlaments darf das Staatssekretariat für Migration (SEM) solche Reisen nur noch in Ausnahmefällen bewilligen.  Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine sind von dem grundsätzlichen Reiseverbot ausgenommen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Vernehmlassung zu den entsprechenden Verordnungsänderungen und einer Sonderregelung eröffnet.

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