Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldern, die unbekannte Täter über die E-Mail-Adressen „alex.koch@bs51-financial.com“ bzw. „kontakt@bs51-financial.com“ für die Sparkassen-Finanzgruppe bzw. den Sparkassen- und Giroverband e.V., Berlin, anbieten. Damit werden unerlaubt Bankgeschäfte betrieben bzw. Finanzdienstleistungen erbracht.
Die Sparkassen-Finanzgruppe bzw. der Sparkassen- und Giroverband e.V., Berlin, stehen in keiner Verbindung zur vermeintlichen BS51-Financial. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
