Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. Oktober 2025 eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro gegen die capsensixx AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte eine Veröffentlichung über den Erwerb eigener Aktien nicht rechtzeitig vorgenommen.
Zum Hintergrund:
Unternehmen wie die capsensixx AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere emittieren, sind dazu verpflichtet, innerhalb von vier Handelstagen eine Veröffentlichung vorzunehmen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf eigene Aktien berühren.
Die Veröffentlichungspflicht hinsichtlich eigener Aktien dient der Transparenz des Kapitalmarkts. Dadurch soll die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit des deutschen Aktienmarkts gestärkt werden.
Nimmt ein Unternehmen eine Veröffentlichung nicht rechtzeitig vor, verstößt es gegen § 40 Absatz 1 Satz 2 WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt für juristische Personen maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.
