Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Regierungsstatthalterin hat das Baubewilligungsverfahren genügend mit dem Plangenehmigungsverfahren des Bundes für die Anschlussleitungen und die Transformatoren koordiniert. So darf der Bauentscheid erst umgesetzt werden, wenn die erforderlichen Plangenehmigungen des Bundes rechtskräftig sind.
Auch die weiteren Rügen der Beschwerdeführenden erwiesen sich als unbegründet. So durften im Baubewilligungsverfahren nebst der Photovoltaikanlage gleichzeitig auch landwirtschaftliche Bauvorhaben mitbewilligt werden. Ausserdem werden die von Art. 71a des Energiegesetzes verlangte jährliche Stromproduktion und die Stromproduktion im Winterhalbjahr gemäss einer Ertragssimulation, die von der zuständigen Fachstelle überprüft wurde, erreicht.
Der Entscheid der BVD kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.
