Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Es gilt das gesprochene Wort!
„Nicht unter 30 Jahre“, „reiche Erfahrungen im Sparkassenwesen, besonders im Kreditgeschäft“, und Beraterkompetenz zur „Fortentwicklung und technischen Vervollkommnung“ der Sparkasse – so stellte man sich den Verbandsprüfer im Jahr 1929 vor.1 In einer Stellenanzeige suchte der regionale Sparkassen- und Giroverband Magdeburg mit diesem Anforderungsprofil damals nach Verstärkung.
Heute käme mit dieser Altersvorgabe sofort Post von der Stelle für Antidiskriminierung ins Haus.
Aber: Tatkraft und der Wille zur Weiterentwicklung sind heute genauso aktuell wie damals.
Eine erfolgreiche Weiterentwicklung braucht den offenen Austausch. Und deshalb ist uns das Gespräch mit Ihnen, Ihren Instituten und Verbänden sehr wichtig.
In Erinnerung geblieben ist mir mein Besuch bei der Stadtsparkasse Grebenstein in Hessen. Ich war dort, nicht um zu prüfen, sondern um zuzuhören. Mit einer Bilanzsumme von rund 275 Millionen Euro und etwa 50 Beschäftigten ist sie die kleinste Sparkasse Deutschlands. Wenn sich eine Handvoll der Beschäftigten dort mit Regulierung auseinandersetzt, stellt sich schon die Frage:
Ist das noch verhältnismäßig?
In unseren Gesprächen wurde schnell deutlich, wie sich eine Regulierung auswirken kann, die Proportionalität zu wenig berücksichtigt: durch Überlastung. Kleinere Banken haben im Verhältnis zu ihrer Bilanzsumme einen deutlich höheren regulatorischen Aufwand als globale Banken.
Favorisieren wir deshalb große Institute bei der BaFin? Ganz sicher nicht. Wir mögen gut geführte, solide Banken. Egal, wie groß oder klein sie sind.
Meine Damen und Herren,
eines ist also klar: Wir können für eine lokale Sparkasse nicht die gleiche Regeldichte haben wie für eine globale Großbank.
Das Spielfeld ist an dieser Stelle uneben. Was fehlt, ist Proportionalität.
Die Argumente für den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Aufsicht und Regulierung liegen auf der Hand. Wir arbeiten schon seit langem daran, Proportionalität in der Regulierung zu erhöhen.
Ein Blick auf die Zahlen genügt: 650 Seiten hat die europäische Eigenmittelverordnung CRR. 165 Seiten die Verordnung CRD. Und 360 Seiten das nationale Gesetz zur Umsetzung der letzten Novelle der EU-Bankenregulierung. Dagegen sind die MaRisk mit 56 Seiten schon fast schlank. Jede Novelle der Regulierung umzusetzen, ist ein Kraftakt.
Auch für Sie als Prüferinnen und Prüfer.
Bei der BaFin sehen wir den Handlungsdruck. Und deshalb haben wir die Reduktion von Komplexität und die Steigerung von Proportionalität in unsere neuen strategischen Ziele verankert. Und zwar als eigenes Ziel.
Proportionalität ist essentiell für das deutsche Bankensystem und damit für unsere Aufsichtsarbeit. Deutschland ist das Land der vielen kleinen Banken. Sie spielen eine wichtige Rolle für den weltweit gerühmten Mittelstand. Diese regional geprägte Struktur ist gefährdet, wenn sie mit immer komplizierteren Vorschriften überfrachtet wird.
Wir brauchen also eine Regulierung, die zum Institut passt. Eine Regulierung, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. Die nicht so komplex ist, dass sie die Kreditinstitute überfordert.
Das heißt: Dort, wo kleinere Unternehmen keine erhöhten Risiken aufweisen, sollten sie entlastet werden.
Wichtig ist uns: Eine proportionale Regulierung ist keine laxe Regulierung. Es geht uns nicht darum, Standards zu senken. Eine proportionale Regulierung ist risikoorientiert. Und sie bleibt, wenn erforderlich, eine strenge Regulierung.
Dafür setzen wir uns ein. Und zwar auf allen drei Ebenen: in unserer eigenen Verwaltungspraxis, auf nationaler und europäischer Ebene.
Fangen wir also bei uns selbst an. Direkten Einfluss haben wir in unserer Verwaltungspraxis. Wir haben unsere Verwaltungsvorschriften kritisch überprüft. Den Spielraum, den wir dort haben, wollen wir nutzen.
Ein wichtiges Resultat dieser Überprüfung war unsere Aufsichtsmitteilung vom vergangenen Jahr. Wir haben aufgezeigt, welche Gestaltungsspielräume kleine Kreditinstitute beim Risikomanagement haben, und Erleichterungen eingeführt.
Kurz gesagt: Wir haben für weniger Bürokratie gesorgt. Mehr als drei Viertel der Institute, etwa 950 Institute, profitieren von diesen Erleichterungen.
Aber das war nur ein erster Schritt. Wir gehen den Weg zu einer proportionaleren Aufsicht entschlossen weiter.
Dazu gehören unsere MaRisk. Wir überarbeiten aktuell die Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Wir haben das Ziel, die Anforderungen an die Institute prinzipienorientierter zu gestalten und den proportionalen Ansatz zu verbessern. Wir wollen die MaRisk straffen und Komplexität rausnehmen. Wir planen, die Novelle Mitte nächsten Jahres fertig zu haben.
Auch den LSI-Stresstest vereinfachen wir, also den Stresstest für die weniger bedeutenden Institute. Die BaFin und die Deutsche Bundesbank sind dazu im engen Austausch mit der Kreditwirtschaft. Wir haben den Instituten in unserer Aufsichtsmitteilung bereits Erleichterungen genannt, die beim nächsten LSI-Stresstest greifen werden. Sehr kleine Institute mit einer Bilanzsumme von 1 Milliarde Euro und geringer müssen dann deutlich weniger Daten liefern. Diese Erleichterung betrifft etwa 500 der rund 1.200 LSIs in Deutschland. Wir werden auch den Umfang der Umfrage reduzieren, die parallel zum Stresstest stattfindet. Unser Ziel ist es, die Vorgaben der Aufsicht mit der Realität der Institute stärker in Einklang zu bringen.
Auf nationaler Ebene spielt für Sie als Prüferinnen und Prüfer die PrüfbV eine wichtige Rolle, die Prüfungsberichtsverordnung.
Wir wissen: Die Prüfungen sind mit viel Aufwand und mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grund schauen wir uns die PrüfbV kritisch an. Wir diskutieren mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer und der Industrie darüber, wie wir die Abschlussprüfung von rein formalen Berichtsteilen entschlacken können.
Und wir wollen deutlich über einzelne Erleichterungen hinausgehen. Ziel könnte eine risikoorientierte Prüfung der aufsichtlichen Anforderungen sein. Denkbar wäre zum Beispiel, dass Sie für Ihr Institut weniger wichtige Prüfungsfelder nicht mehr jährlich prüfen müssten. Und dass wir die erforderlichen Prüfungen besser über das Jahr verteilen und Sie so entlasten könnten.
Was erwarten wir nun von Ihnen?
Zunächst einmal das, was wir auch von den Abschlussprüferinnen und -prüfern erwarten. Prüfen Sie risikoorientiert! Prüfen Sie genau! Und prüfen Sie mit einer kritischeren Grundhaltung!
In Deutschland sind Sie mit der Aufsichtsberichterstattung unser Vorposten. Ihre Berichterstattung macht unsere Mängelüberwachung sehr häufig erst möglich.
Die Sparkassen können sich ihre Prüferinnen und Prüfer nicht aussuchen. Sie werden von den Prüfstellen zugewiesen. Das sichert Ihre Unabhängigkeit vom geprüften Institut. Und ein regelmäßiger Wechsel bietet Ihnen die Chance, jede Sparkasse unvoreingenommen unter die Lupe zu nehmen. Nutzen Sie das!
Vor welche Herausforderungen stellt Sie nun eine proportionale Regulierung?
Bei einer proportionaleren, stärker prinzipienorientierten Regulierung wird nicht mehr jede Einzelfrage bis ins kleinste Detail geregelt sein. Zum Beispiel bei der MaRisk.
Das erfordert Mut. Von den Instituten. Und von Ihnen.
Ihre Aufgabe wird es sein, das Handeln der Institute zu bewerten, ohne im Voraus so viele detaillierte Auslegungen aus unserem Haus beiseite zu haben, wie das jetzt der Fall ist.
Um das zu tun, braucht es Ihren Mut. Das heißt: weniger Checklisten. Substanz über Form. Und Standfestigkeit. Damit Sie Defizite in der Governance, in der Risikokultur oder beim Geschäftsmodell klar benennen und so Fehlentwicklungen frühzeitig einen Riegel vorschieben können.
Meine Damen und Herren,
wir wollen mehr Proportionalität und Prinzipienorientierung in der Regulierung. Und dafür schauen wir uns auch bestehende Regulierungen kritisch an. Das bedeutet, dass wir dem Gesetzgeber Vorschläge machen, was abgebaut werden kann.
Seit Ende 2024 übermitteln wir dem Bundesfinanzministerium immer wieder Vorschläge für weniger Bürokratie im nationalen und europäischen Recht. Einige unserer Ideen sind bereits in Gesetzgebungsvorhaben eingeflossen. Zum Beispiel in das Standortfördergesetz. Dazu gehören die Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens ebenso wie die Abschaffung der Mitarbeiterbeschwerderegister.
Und damit bin ich bei der dritten Ebene: der europäischen.
Wahrscheinlich haben Sie in den vergangenen Wochen die Diskussionen über ein Kleinbankenregime verfolgt. Die BaFin hat mit der Bundesbank ein Konzept für ein EU-weites Kleinbankenregime entwickelt. Das geht als Impuls in den europäischen Regulierungsprozess ein.
Wir schlagen einen neuen Ansatz für die Regulierung kleiner Banken vor. Eingebracht haben wir dabei unsere Expertise aus mehreren Jahrzehnten. Ebenso die Erfahrungen anderer Länder mit „small banking regimes“ – etwa der Schweiz und Großbritannien.
Wir haben das Rad also nicht gänzlich neu erfunden. Aber: Wir sind der Ansicht, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, diese Idee zu diskutieren.
Unser Ziel ist es, die regulatorische Belastung für kleinere und nicht-komplexe Banken mit traditionellen Geschäftsmodellen zu reduzieren. Ohne dabei Abstriche bei Kapital- und Liquiditätspuffern zu machen.
Der Kern des Vorschlags ist die Abschaffung der komplexen, risikobasierten Kapitalanforderungen zugunsten einer einfacheren Verschuldungsquote. Als alleinige Kapitalanforderung würde sie deutlich über dem Basel-III-Mindestwert von 3 Prozent liegen. Eine hohe Anforderung sorgt dafür, dass trotz Vereinfachung ausreichend Kapital zum Auffangen möglicher Verluste vorhanden ist. Auch die meisten bewährten Liquiditätsanforderungen würden bestehen bleiben.
Unser Vorschlag richtet sich an kleine Banken mit einer Bilanzsumme von unter 10 Milliarden Euro, mit einem klaren Fokus auf dem Geschäft im Europäischen Währungsraum und einem einfachen Geschäftsmodell. Die Teilnahme an dem Regime soll freiwillig sein. Etwa 1.000 Banken in Deutschland könnten sich qualifizieren, von denen viele bereits heute erheblich mehr Kapital halten als regulatorisch gefordert.
Ein gut gemachtes Kleinbankenregime kann für viele Institute die Komplexität der Regulierung reduzieren. Und zwar spürbar. Es kann gleichzeitig die den Banken anvertrauten Vermögenswerte schützen. Und es kann dazu beitragen, die Stabilität des Finanzsystems zu bewahren.
Wir sind davon überzeugt: Ein Kleinbankenregime dieser Art würde Europa guttun.
Es käme einem Befreiungsschlag gleich.
Meine Damen und Herren,
ein starkes deutsches Finanzsystem braucht weniger Komplexität, weniger Bürokratie und mehr Proportionalität in der Regulierung und Aufsicht.
Dafür machen wir uns bei der BaFin stark.
Wir wissen jedoch auch: Das passiert nicht von heute auf morgen.
Vor 100 Jahren suchte man Prüfer mit dem Willen zur Weiterentwicklung und zur technischen Optimierung der Sparkassen.
Prüfer, die auch „neuzeitlich ausgebaute Sparkassen durchgreifend“ prüfen sollten. Deren Aufgabenspektrum vielfältig war. Und die bereit waren, über ihren Horizont hinauszuschauen.
Auch wenn sich die Anforderungen und Erwartungen an Sie als Prüferinnen und Prüfer im Laufe der Jahrzehnte gewandelt haben.
Lassen Sie uns diese Haltung – den Willen zur Weiterentwicklung und Mut für Neues – beibehalten! Und lassen Sie uns im Austausch bleiben!
Diese Veranstaltung heute bietet uns wieder eine sehr gute Gelegenheit dazu.
1: Sparkassengeschichten, Blog, historisches Archiv vom Ostdeutschen Sparkassenverband, online vom 24.9.2025.
