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BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch zulasten der CAM Alternatives GmbH sowie der AltamarCAM Partners Gruppe in WhatsApp-Gruppen

BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch zulasten der CAM Alternatives GmbH sowie der AltamarCAM Partners Gruppe in WhatsApp-Gruppen

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, die angeblich von der CAM Alternatives GmbH, Köln, bzw. der AltamarCAM Partners Gruppe, Madrid, zu der die CAM Alternatives GmbH gehört, betrieben werden. Diese WhatsApp-Gruppen werden angeblich von Luis Santos sowie seinen angeblichen Assistentinnen Anika Sommer, Clara Weingart, Jana Kuhn, Helena Meyer, Franziska Brandt, Lea Koch, Laura Fischer, Seva Hartwig, Lina Sommer und Ena Sophie Wagner geleitet.

Zwar gibt es bei AltamarCAM Partners tatsächlich einen Analysten namens Luis Santos, es besteht aber keinerlei Zusammenhang zwischen irgendwelchen Messengerdienst-Gruppen und Herrn Santos, der CAM Alternatives GmbH oder AltamarCAM Partners. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.

Über Social-Media-Kanäle wie Instagram oder Facebook werden potentielle Mitglieder für WhatsApp-Gruppen (u.a. CAM Exklusive Mitglieder Austauschgruppe, CAM Mitglieder Austauschgruppe, Novalmplus, Zukunfts Kapital, Glückspfennig, Alpha – Smart Wealth Planning, Fortgeschrittenes Trainingslager, WertWeg, Austauschgruppe für Marktanalysen, WealthMind Runde, CAM Marktanalyse-Chatgruppe, Kapitalspiel #No.1, Wachstumsradar, CAM Mitglieder Sharing Gruppe, Börsen Chancen, CAM Gewinnplan, Metrics Insights Club, Elite Vision) geworben, in denen zunächst Erklärung von Börsennachrichten, Strategien und Aktienempfehlungen abgegeben werden. Später können die Gruppenmitglieder angeblich über ein CAM-Institutskonto am vorbörslichen Aktienhandel teilnehmen. In der Vergangenheit wurde hierzu die APP ATMac genutzt.

Aus vergleichbaren Fällen ist folgender exemplarischer Ablauf der Geschäftsanbahnung bekannt geworden:

  • Auf sozialen Medien werden Werbeanzeigen geschaltet, in denen beispielsweise kostenlose Aktienempfehlungen oder die Vermittlung von Wissen zum Aktienhandel angeboten wird. Es wird mit bekannten Wirtschaftsexperten, aber auch lizensierten Instituten geworben. Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, über den Messengerdienst WhatsApp in Kontakt zu den Erstellern der Werbeanzeigen zu treten und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.
  • In den WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte, oft unterstützt durch eine Assistenz, sein Wissen zu Finanzthemen. In Seminaren oder Unterrichtsstunden werden zunächst Hinweise zu vermeintlich lukrativen Anlagemodellen geteilt und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.
  • Die Initiatoren der Gruppen versuchen über mehrere Wochen, Vertrauen aufzubauen. Im weiteren Verlauf wird meist ein innovatives Finanzinvestitionssystem vorgestellt, mit dessen Hilfe sich erhebliche Gewinne erwirtschaften lassen sollen. Teilweise wird ein eigener Krypto-Token beworben, der vorbörslich erwerbbar sei.
  • Die Gruppenmitglieder werden im Rahmen von Marketing-Aktionen aufgefordert, an täglichen Check-In-Aktionen und Gewinnspielen teilzunehmen, um z. B. Krypto- oder Sachwerte erhalten zu können.
  • Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, sich entweder bei einer externen Online-Handelsbörse, einem eigenen Handelsprogramm der Betreiber oder einer App anzumelden, um dort mit diversen Finanzprodukten handeln zu können, die durch den Initiator der WhatsApp-Gruppe empfohlen wurden. Vorgeblich steht meist nur ein begrenzter Zugang zu diesen Handelsplattformen zur Verfügung.
  • In manchen Fällen wird mit der testweisen Nutzung der Online-Handelsplattform oder App geworben. Hierzu stellen die Initiatoren der Gruppen teilweise finanzielle Mittel zur Verfügung. Testauszahlungen von kleineren Beträgen sind zur Vertrauensbildung zunächst möglich.
  • Einzahlungen sind meist über ein ausländisches Konto oder über eine Zahlung in Form von Kryptowerten möglich.
  • Im weiteren Verlauf wird der Druck auf Anlegerinnen und Anleger erhöht, weitere Einzahlungen zu leisten. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder sind gar nicht mehr möglich.
  • Häufig wechselt die Erreichbarkeit der Webseiten, unter denen die Handelsplattform aufrufbar sind.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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