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Regierungsrat will Berner Wasserkraft stärken und klare Rahmenbedingungen für die Zukunft schaffen

Regierungsrat will Berner Wasserkraft stärken und klare Rahmenbedingungen für die Zukunft schaffen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Wer im Kanton Bern Wasserkraft nutzen will, braucht dafür vom Kanton eine Konzession. Diese erlaubt den Energieunternehmen, das Wasser zur Stromerzeugung zu nutzen. In der Regel laufen Konzessionen für mittlere und grosse Wasserkraftwerke zwischen 60 bis 80 Jahren. Die lange Frist soll es den Betreibern ermöglichen, die getätigten Investitionen über eine lange Zeit auszugleichen. Gemäss dem Wasserrechtsgesetz gehen die Kraftwerke nach Ablauf der Konzession an den Konzessionsgeber, also den Kanton, über. Für diesen sogenannten Heimfall gilt: Die hydraulischen Teile (Staumauern, Druckrohre usw.) sind gratis; die elektrischen Teile (Generatoren, Transformatoren usw.) können zu einem angemessenen Preis erworben werden. Im Hinblick auf das Konzessionsende stehen für den Konzessionsgeber zwei Handlungsmöglichkeiten im Vordergrund: den Heimfall ausüben oder ein Verzicht auf den Heimfall. Wenn der Konzessionsgeber den Heimfall ausübt, hat er im Wesentlichen folgende Optionen: Er kann die Konzession an einen anderen Betreiber neu vergeben oder die Anlagen selbst weiterbetreiben. 

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