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Abwicklung: BaFin konsultiert Rundschreiben

Abwicklung: BaFin konsultiert Rundschreiben

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Das geplante Rundschreiben richtet sich an alle Institute und gruppenangehörigen Unternehmen, für die die BaFin als Abwicklungsbehörde zuständig ist. Es gilt nicht für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Insolvenz vorsieht.

Bei dem Entwurf handelt es sich um die Erweiterung des bestehenden Rundschreibens 02/2024. Schwerpunkt der neuen Version ist die Angleichung der MaBail-in an das „Minimum Bail-in Data Template“ (MBDT) des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Board – SRB) inklusive des „Country Annex“ für Deutschland.

Stellungnahmen zur Konsultation nimmt die BaFin bis zum 23.09.2025 unter Konsultation-16-25@bafin.de entgegen.

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