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Colleon AG, Mainz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Colleon AG, Mainz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Colleon AG mit Bescheid vom 23. Juni 2025 aufgegeben, dass ohne Erlaubnis betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die Colleon AG nahm auf ihren Geschäftskonten Gelder in Form von Rechnungsbeträgen ihrer Auftraggeber an Endkunden auf eigenen Bankkonten bei inländischen Kreditinstituten an, um sie an Bankkonten ihrer Auftraggeber weiterzuleiten, ohne dass es sich bei den Rechnungsbeträgen um zahlungsgestörte Forderungen handelte, die der Tätigkeit der Colleon AG als registrierter Inkassodienstleister zuzuordnen wären. Die Colleon AG verfügt nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin gemäß nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

Die Rechnungsbeträge wurden für Dienstleistungen auf folgenden Internetseiten eingezogen:

post-nachsenden.de
nachsendung-post.de
dein-rundfunkbeitrag.de
selbstauskunft.de
deutsche-rentenauskunft.de
bewertungsalarm24.de
zur5.de
bewertungsfix24.net
gcleaner.net

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Colleon AG die aus der genannten Geschäftstätigkeit herrührenden und sich noch auf ihren Bankkonten befindenden Gelder an die jeweiligen Einzahler zurückzuüberweisen. Die Colleon AG hat der BaFin hierzu Nachweise vorgelegt.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

MIL OSI