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Stromkennzeichnung: ASEW-Erklärfilm zeigt Kundinnen und Kunden, woher ihr Strom kommt. Ab diesem Jahr gilt eine neue Veröffentlichungsfrist für EVU

Stromkennzeichnung: ASEW-Erklärfilm zeigt Kundinnen und Kunden, woher ihr Strom kommt. Ab diesem Jahr gilt eine neue Veröffentlichungsfrist für EVU

Source: Deutsche Nachrichten
Sie ist ein festes Element jeder Stromrechnung: die Stromkennzeichnung. Und doch sorgt gerade sie bei vielen Kund:innen für Verwirrung: Denn die genaue Bedeutung der unscheinbaren Diagramme erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Um Stadtwerke bei der verständlichen Kommunikation dieses besonderen Themas zu unterstützen, hat die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) einen Erklärfilm für die Stadtwerke-Kundinnen und Kunden produziert. „Mit dem Film geben wir Stadtwerken ein Werkzeug an die Hand, das hilft, die komplexen Informationen auf der Stromrechnung nachvollziehbar zu erklären“, sagt Kara Hoffmann, Teamleiterin Ökoenergieprodukte bei der ASEW. „Gerade für die Kundschaft mit wenig Hintergrundwissen ist die Stromkennzeichnung ohne weitere Erläuterung zunächst schwer verständlich – unser Film schafft hier Abhilfe.“

Der Film kann von den ASEW-Mitgliedern kostenfrei abgerufen und in der eigenen Kundenkommunikation etwa über Webseiten eingesetzt werden. Der Erklärfilm wurde zudem bereits in das Online-Tool ASEW-Rechnungserklärer integriert, den viele Energieversorger für die Kundenkommunikation nutzen.

Neue Fristen für die Stromkennzeichnung
Ein weiterer Grund für die Filmproduktion: Ab diesem Jahr müssen Energieversorger ihre Stromkennzeichnung bereits zum 1. Juli veröffentlichen – und nicht wie bisher erst Anfang November. „Mit der Vorverlegung verändern sich auch die Prozesse innerhalb der Branche“, erklärt Christian Esseling, stellvertretender Abteilungsleiter Energievertrieb und Kunde bei der ASEW. „Dies wird zu einer Verlagerung des Arbeitsaufwands im Mai und Juni führen – eine Herausforderung, auf die sich Stadtwerke rechtzeitig einstellen müssen. Nachlässigkeit ist übrigens nicht geboten: Ordnungswidrigkeiten rund um die Stromkennzeichnung können gemäß Paragraph 95 Absatz 2 EnWG mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden.“

Auch der Entwertungszeitraum für Regionalnachweise verschiebt sich: In diesem Jahr zwischen dem 1. April und dem 31. Juli – statt wie bisher zwischen dem 1. August und dem 15. Dezember. Neu ist außerdem, dass seit letztem Jahr auch die Herkunftsländer des Ökostroms angegeben werden müssen – ein weiterer Grund für die ASEW, umfassend über das Thema zu informieren.

Zur Unterstützung der Stadtwerke bietet die ASEW thematisch passende Veranstaltungen an: Am 14. Mai führt das Web-Seminar „Einstieg Stromkennzeichnung“ die Grundlagen der Stromkennzeichnung näher aus. Am 21. Mai vertieft „Stromkennzeichnung für Anwender:innen“ das Wissen zur Stromkennzeichnung und fasst die wesentlichen neuen Regelungen im Bereich der Stromkennzeichnung zusammen.

Weitere Informationen zu den Ökoenergie-Angeboten der ASEW finden Sie unter www.asew.de/asew-oekoenergie.

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