Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Das Unternehmen hat in erheblichem Umfang Gelder auf der Grundlage von Darlehensverträgen entgegengenommen und betreibt damit das Einlagengeschäft. Es verfügt jedoch nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin gemäß § 32 Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz.
Die Wohnwelt Invest GmbH ist verpflichtet, die von Anlegerinnen und Anlegern ohne Erlaubnis angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.
