Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Ausgangspunkt der Modernisierung ist das Projekt «Neues Fallführungssystem im Kanton Bern (NFFS)». Es wird künftig den Sozialdiensten, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie den Leistungserbringern im Bereich Arbeitsintegration zur Verfügung stehen und ihnen eine massgebende administrative Entlastung und Beschleunigung der Arbeitsprozesse ermöglichen, wovon in erster Linie die Klientinnen und Klienten profitieren werden. Der Kanton wird ausserdem durch NFFS eine deutlich verbesserte Datenlage für die Steuerung des Sozialhilfebereichs erhalten. Die Vorlage schafft insbesondere auch die notwendigen datenschutzrechtlichen Grundlagen.
Die neue Fachstelle Sozialrevisorat (FASR) wird die kommunalen Behörden bei deren Aufsichtstätigkeit unterstützen können, indem sie mit Überprüfungskompetenzen ausgestattet wird. Mit der Stärkung der Aufsicht kann der Bedarf nach einem einheitlichen Vollzugsstandard im Kanton umgesetzt werden.
Der dritte wichtige Pfeiler der Gesetzesvorlage bildet die Einführung eines Selbstbehaltsmodells für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe durch die Gemeinden. Es ist ein Anreizsystem und soll einen Beitrag zur Kostensenkung durch gezielte Massnahmen der Sozialdienste leisten. Der von den Gemeinden künftig in einem begrenzten Umfang zu tragende Selbstbehalt wird dabei vollständig an die Gesamtheit der Gemeinden zurückverteilt.
Die erste Lesung im Grossen Rat ist für die Herbstsession 2025 vorgesehen.
