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ROY Asset Holding SE: Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss 2019

ROY Asset Holding SE: Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss 2019

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der zur Werthaltigkeitsprüfung benötigte erzielbare Betrag für den Maschinenpark zur Produktion von Sanitärkeramik in Höhe von 30.038 Tausend Euro, der im Posten Sachanlagen in Höhe von 36.046 Tausend Euro enthalten ist, wurde methodisch falsch ermittelt. Der hierfür herangezogene gutachterlich ermittelte Zeitwert wurde ausschließlich auf Basis der Wiederbeschaffungskosten bestimmt.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Klingenberg Dekoramik GmbH sind folgende Fehler festzustellen:

a) Der beizulegende Zeitwert der Maschinen einschließlich der Produktionsstätte zur Produktion von Keramikfliesen wurde methodisch falsch ermittelt. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwertes erfolgte ausschließlich auf der Grundlage der Buchwerte.

b) Im Anhang zum Konzernabschluss wurde fälschlich nicht angegeben, dass es sich bei der erworbenen Klingenberg um ein sanierungsbedürftiges Unternehmen handelte. Da zukünftig mit weiteren Aufwendungen zu rechnen war, wurde der symbolische Kaufpreis von einem Euro vereinbart, woraus zunächst ein rechnerischer Transaktionsgewinn resultierte.

c) Die Verwaltungskosten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden in Höhe von 13.127 Tausend Euro zu hoch und dagegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 11.399 Tausend Euro sowie die Umsatzkosten in Höhe von 1.728 Tausend Euro zu niedrig ausgewiesen. Die auf die operativ tätige Klingenberg entfallenden Beträge aus Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Personalkosten wurden fälschlich als Verwaltungskosten ausgewiesen.

d) Der Posten 13. Ertrag aus der Erstkonsolidierung Klingenberg (in Höhe von 5.311 Tausend Euro) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Höhe von 1.958 Tausend Euro zu hoch ausgewiesen. Bei der Ermittlung des Nettoreinvermögens bzw. des neubewerteten Eigenkapitals der Klingenberg zum Erwerbszeitpunkt wurde im Wesentlichen eine Einzahlung des Altgesellschafters in die Kapitalrücklage in Höhe von 3.700 Tausend Euro und u. a. der anteilige Verlust der Altgesellschafter bis zum 23.07.2019 in Höhe von 180 Tausend Euro nicht berücksichtigt.

e) Der Posten 12. Verlust vor Erstkonsolidierung Klingenberg (i. H. v. -16.747 Tausend Euro) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde i. H. v. 1.474 Tausend Euro zu niedrig ausgewiesen. Einzelne Geschäftsvorfälle, die nach dem Erwerbsstichtag am 24.07.2019 erfolgten, wurden bei der Konsolidierung nicht als konzerninterne Vorgänge berücksichtigt.

f) Das erworbene Sachanlagevermögen wurde im Anlagespiegel fälschlich als Zugang mit den historischen Anschaffungskosten und kumulierten Abschreibungen der Klingenberg gezeigt, und nicht mit den Anschaffungskosten der ROY Asset Holding SE und den bei ihr darauf angefallenen kumulierten Abschreibungen.

Darüber hinaus wurde im zusammengefassten Lagebericht die zukünftige Entwicklung der ROY Asset Holding SE nicht hinreichend dargestellt, weil der Prognosebericht keine Prognose für das Geschäftssegment Keramik und nur eine unvollständige Prognose für das Geschäftssegment Immobilien enthält.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin Jahresabschlüsse oder Konzernabschlüsse und die zugehörigen (Konzern-) Lageberichte. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern stärken. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.

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