Post

Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit: Kommission schlägt angepasste Bestimmungen für Sicherheitsprüfungen vor

Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit: Kommission schlägt angepasste Bestimmungen für Sicherheitsprüfungen vor

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Mit einer Personensicherheitsprüfung sollen Behörden namentlich feststellen, ob eine Person wegen Vorstrafen weniger vertrauenswürdig oder wegen Schulden potenziell erpressbar ist. Gemäss dem ursprünglichen Antrag des Regierungsrates sollte es in der Verantwortung der einzelnen Behörden liegen, gestützt auf ihre Risikobeurteilung festzulegen, welche Personen sie wie oft einer Personensicherheitsprüfung unterziehen und welche Daten sie dabei erheben wollen. Der Grosse Rat verlangte hier detailliertere Regelungen. Die SAK schlägt nun für die zweite Lesung des Gesetzes komplett überarbeitete Bestimmungen zu den Personensicherheitsprüfungen vor, die sich an die Regelung im Bundesgesetz anlehnen.

Insbesondere soll es neu zwei Stufen von Personensicherheitsprüfungen geben: eine Grundsicherheitsprüfung und eine erweiterte Personensicherheitsprüfung. Je nach Stufe erhalten die Behörden unterschiedliche Berechtigungen, um Daten zu erheben. Ausserdem soll der Entscheid, welche Personen geprüft werden sollen, nicht mehr Sache der individuellen Risikobeurteilung jeder verantwortlichen Behörde sein. Stattdessen sollen die übergeordneten Behörden eine Liste der Funktionen erlassen, bei denen Personensicherheitsprüfungen erfolgen müssen und dabei auch die entsprechende Prüfstufe festlegen. Es ist beispielsweise vorgesehen, dass die Direktionen dies für ihre Angestellten durch eine Weisung regeln. Die Funktionenlisten sollen unter anderem auch sicherstellen, dass verwaltungsweit einheitlich eingesetzte Funktionen gleich behandelt werden.

MIL OSI