Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Ab dem 1. April gilt im eidgenössischen Wasser- und Zugvogelreservat Fanel am Neuenburgersee das Sommerregime. Im Neuenburger Teil des Teilgebiets II wird das Schifffahrtsverbot (generelles Verbot für Schiffe sowie alle Wassersportarten inklusive Baden), das in den Wintermonaten gegolten hat, aufgehoben. Im Berner Teil wird das Schifffahrtsverbot gelockert, es bleibt jedoch ein ganzjähriges Verbot für Motorboote bestehen. Das Baden ist im Berner Teilgebiet II nur am offiziellen Badeplatz der Gemeinde Gampelen erlaubt. In den Teilgebieten I gilt das ganze Jahr ein Schifffahrtsverbot und ein Verbot aller Wassersportarten inklusive das Baden (siehe Plan).
Das eidgenössische Wasser- und Zugvogelreservat Fanel am Neuenburgersee ist ein international bedeutender Lebensraum für Wasservögel. Seit 1991 ist die Freizeitnutzung eingeschränkt, um die Tiere vor übermässiger Störung land- wie auch seeseitig zu schützen. Die Kantone Bern und Neuenburg haben 2024 verschiedene Teilgebiete des Schutzgebiets mit gelben Bojen neu signalisiert. Dadurch sind die geltenden Einschränkungen auf der Wasserfläche besser nachvollziehbar.
